Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zu diesem Schwerpunktbereich zusammengefasst. Ergänzend sind im Curriculum die Pflicht- und Wahlveranstaltungen mit den geplanten Semesterwochenstunden (SWS) aufgeführt.

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Vorstellung des Schwerpunktbereichs

Dieser Schwerpunkt fokussiert die europäischen und internationalen Bezüge des Rechts. Im Vordergrund stehen die Institutionen und Rechtsquellen des Europa- und Völkerrechts, internationale und supranationale Organisationen sowie die Menschenrechte. All dies bestimmt klassischerweise die berufliche Tätigkeit bei der EU, im diplomatischen Dienst oder bei internationalen Organisationen.

Zudem sehen sich vor allem Richter_innen, Rechtsanwält_innen, Delegierte, Diplomat_innen sowie Völker- und Europarechtswissenschaftler_innen zu Beginn des 21. Jahrhunderts mit radikalen Veränderungen konfrontiert. So rücken nichtstaatliche bewaffnete Konflikte zunehmend in den Vordergrund und stellen das humanitäre Völkerrecht vor schwierige Fragen. Das Phänomen der „Krise“ bestimmt immer mehr den europarechtlichen Diskurs und bringt das institutionelle Gleichgewicht ins Wanken. Der Schwerpunktbereich bietet interessierten Studierenden die Gelegenheit, sich mit diesen und anderen Fragen aus dem Völker- und Europarecht zu befassen.

Curriculum

Veranstaltung SWS
I. Pflichtfächer (§ 26 Absatz 2 StudO)
Völkerrecht 2
Europarecht II 2
Recht der Internationalen Organisationen 2
II. Katalog-Wahlfächer (§ 26 Absatz 4 StudO)
EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz (auch Schwerpunktbereich 1, 3, 6, 7) 2
Außenwirtschaftsrecht der EU oder Welthandelsrecht (WTO)  2
Vertiefung zu aktuellen Problemen des Völker- und Europarechts 2
Internationales Steuerrecht (aus Schwerpunktbereich 11) oder EU-Wirtschaftsrecht (aus Schwerpunktbereich 5) 2
Einführung in die Rechtsvergleichung oder International Schiedsgerichtsbarkeit (beide auch Schwerpunktbereich 3) 2
Einführung in eine ausländische Privatrechtsordnung (z.B.: Skandinavien, Frankreich, Österreich, Ungarn, Spanien, USA) Es werden jährlich mindestens zwei Einführungen angeboten (auch Schwerpunktbereich 3) 2
UN-Kaufrecht (CISG) (auch Schwerpunktbereich 3)  2
IPR Schuldrecht/Sachenrecht (mit AT) (auch Schwerpunktbereich 10)  2
Europäisches Zivilprozessrecht (auch Schwerpunktbereich 3)  2
Internationales Bankrecht (auch Schwerpunktbereich 5)  2
Internationales Strafrecht (Europäisches Strafrecht, Völkerstrafrecht, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Strafrechtsvergleichung) (auch Schwerpunktbereich 6)  2
Übung im Völker- und Europarecht 2
Internationales und europäisches Migrationsrecht 2
Internationales und europäische Grundlagen des Steuerrechts (aus Schwerpunktbereich 11) 2